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Lagefaktor
Verkaufen

Was ist Ihre Immobilie wert?

Der Angebotspreis entscheidet über den Verlauf eines Verkaufs. Zu hoch angesetzt, bleibt die Immobilie stehen und wird über Preisnachlässe unattraktiv; zu niedrig, verschenkt man Substanz. Auf dieser Seite sehen Sie das Preisniveau Ihrer Gemeinde — und können sich an einen Makler vermitteln lassen, der es einordnet.

Gemeinden mit Daten
10.757
bundesweit
Einschätzung
kostenlos
unverbindlich

Warum die Einschätzung über Lagefaktor?

Marktniveau nachvollziehbar

Kaufpreise je m² und ihre Entwicklung der letzten Jahre für Ihre Gemeinde — als Ausgangspunkt für die Preisfindung.

Einschätzung durch Ortskenntnis

Der Quadratmeterpreis einer Gemeinde ist ein Mittelwert. Lage, Zustand und Baujahr bewertet ein Makler, der den Ort kennt.

Ein Ansprechpartner

Ihre Angaben gehen an einen Partnermakler Ihrer Region — nicht als Sammelanfrage, die zu Anrufen mehrerer Anbieter führt.

Kostenlos und unverbindlich

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Ob Sie danach beauftragen, entscheiden Sie.

So läuft die Einschätzung ab

Vier Schritte von den Angaben bis zur Einschätzung der Preisspanne.

  1. Objekt beschreiben

    Lage, Objektart, Wohnfläche, Zustand und Zeitrahmen — die Angaben, die für eine erste Einordnung nötig sind.

  2. Abgleich mit den Daten

    Wir ordnen Ihre Angaben in das Preisniveau Ihrer Gemeinde ein und suchen den zuständigen Partnermakler.

  3. Einschätzung erhalten

    In der Regel innerhalb von 24 Stunden meldet sich der Makler mit einer ersten Einschätzung zur Preisspanne.

  4. Entscheiden

    Sie entscheiden, ob Sie den Verkauf angehen und wer ihn begleitet. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten.

Wie der Angebotspreis zustande kommt

Den Rahmen setzt das Preisniveau der Gemeinde: der durchschnittliche Angebotspreis je Quadratmeter und seine Entwicklung. Diese Zahl finden Sie auf der Ortsseite Ihrer Gemeinde, zusammen mit dem Verlauf der vergangenen Jahre.

Innerhalb dieses Rahmens entscheiden Objektmerkmale: Lage im Ort, Baujahr, energetischer Zustand, Grundriss, Ausstattung und bei Eigentumswohnungen die Rücklage der Gemeinschaft. Die Spanne zwischen einem sanierten und einem sanierungsbedürftigen Objekt derselben Gemeinde ist erheblich.

Ein häufiger Fehler ist der Blick auf laufende Inserate der Nachbarschaft: Was dort steht, sind Angebotspreise — darunter auch solche, die seit Monaten ohne Käufer stehen. Der erzielbare Preis liegt regelmäßig darunter.

Das Preisniveau Ihrer Gemeinde finden Sie über die Umkreissuche oder das Kreisverzeichnis. Wie sich Kaufpreis und Miete zueinander verhalten, erklärt der Ratgeber zum Kaufpreisfaktor.

Was den Verkauf verzögert

Ein zu hoch angesetzter Startpreis kostet Zeit und am Ende meist Geld: Nach einigen Wochen ohne Resonanz folgen Preisnachlässe, und ein Inserat mit mehrfach gesenktem Preis signalisiert Interessenten Verhandlungsspielraum.

Fehlende Unterlagen bremsen ebenfalls. Energieausweis, Grundrisse, Grundbuchauszug und bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen sollten vorliegen, bevor die Vermarktung beginnt.

Das Preisniveau Ihrer Gemeinde finden Sie über die Umkreissuche oder das Kreisverzeichnis. Wie sich Kaufpreis und Miete zueinander verhalten, erklärt der Ratgeber zum Kaufpreisfaktor.

Häufige Fragen zum Immobilienverkauf

Was kostet die Einschätzung?

Nichts. Die Anfrage und die erste Einschätzung durch einen Partnermakler sind kostenfrei und unverbindlich. Eine Provision fällt erst an, wenn Sie einen Maklervertrag schließen und der Verkauf zustande kommt.

Wie genau ist eine Einschätzung anhand von Standortdaten?

Die Standortdaten geben das Preisniveau der Gemeinde wieder — sie sind der Rahmen, nicht der Wert Ihres Objekts. Lage im Ort, Zustand und Ausstattung können den Preis deutlich darüber oder darunter legen. Für eine belastbare Bewertung ist die Besichtigung durch einen Makler oder Gutachter nötig.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Üblich sind Energieausweis, Grundrisse, Flurkarte und Grundbuchauszug; bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen. Der Makler nennt Ihnen, was in Ihrem Fall konkret gebraucht wird.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf?

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen gilt seit Dezember 2020 das Provisionsteilungsgebot: Käufer und Verkäufer tragen die Provision jeweils zur Hälfte. Die genaue Höhe vereinbaren Sie vorab mit dem Makler.

Muss ich mich zu etwas verpflichten?

Nein. Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts. Erst ein unterschriebener Maklervertrag begründet eine Bindung.

Kostenlose Einschätzung

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Fünf kurze Fragen — danach melden wir uns mit einer Einschätzung und einem passenden Makler aus Ihrer Region.

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