Grunderwerbsteuer nach Bundesland: Aktuelle Sätze im Vergleich
Die Grunderwerbsteuer ist mit Abstand der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten. Sie wird von den Bundesländern selbst festgelegt und reicht deshalb je nach Standort von 3,5 auf 6,5 Prozent des Kaufpreises — bei einer 400.000-Euro-Immobilie ein Unterschied von 12.000 Euro.
Zuletzt aktualisiert am 27. August 2026 · 2 Min. Lesezeit
Die Sätze im Überblick
Bayern und Sachsen erheben mit 3,5 % den niedrigsten Satz. Hamburg liegt bei 5,5 %, ebenso Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein verlangen 6,5 %. Brandenburg liegt ebenfalls bei 6,5 %.
Die Sätze ändern sich gelegentlich durch Landesgesetze — vor einem Kauf lohnt der Blick auf die aktuelle Festsetzung des jeweiligen Bundeslands, nicht nur auf pauschale Übersichten.
Berechnung am Beispiel
Formel: Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslands.
Beispiel: Eine Wohnung für 350.000 € in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) kostet 22.750 € Grunderwerbsteuer. Dieselbe Wohnung in Bayern (3,5 %) käme auf 12.250 € — eine Ersparnis von 10.500 € allein durch den Standort.
Die Steuer wird auf den vollständigen Kaufpreis fällig, inklusive mitverkaufter Einbauküche oder Garage, sofern diese nicht separat und marktüblich ausgewiesen sind.
Wer zahlt und wann
Vertraglich meist der Käufer, üblicherweise fällig innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt. Das Finanzamt verschickt den Bescheid, nachdem der Notar den Kaufvertrag angezeigt hat.
Ohne bezahlte Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — und ohne diese trägt das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht ein. Die Zahlung ist damit faktisch Voraussetzung für den Eigentumsübergang.
Ausnahmen und Gestaltungsspielraum
Verkäufe zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und in gerader Linie Verwandten (Eltern, Kinder) sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Auch der Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung fällt nicht unter die Grunderwerbsteuer, sondern unter das Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuerrecht.
Bei getrennten Verträgen für Grundstück und Bauleistung — etwa beim Erwerb vom Bauträger — kann sich die Bemessungsgrundlage unterscheiden. Details sind stark einzelfallabhängig und gehören in die Hände eines Steuerberaters.
Häufige Fragen
In welchem Bundesland ist die Grunderwerbsteuer am niedrigsten?
Bayern und Sachsen erheben mit 3,5 % den niedrigsten Satz in Deutschland.
Kann man die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?
Bei selbstgenutzten Immobilien nicht. Bei vermieteten Objekten zählt sie zu den Anschaffungsnebenkosten und wird über die Abschreibung (AfA) steuerlich geltend gemacht.
Wird die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis oder den Marktwert berechnet?
Grundsätzlich auf den vereinbarten Kaufpreis laut notariellem Vertrag, nicht auf einen unabhängig ermittelten Marktwert.