Wohnfläche berechnen: Wie sich der Preis pro Quadratmeter zusammensetzt
Der Preis pro Quadratmeter ist die zentrale Vergleichszahl auf jeder Ortsseite dieser Datenbank — und sie ist nur so verlässlich wie die zugrunde liegende Wohnflächenberechnung. Kleine Abweichungen bei der Anrechnung von Balkonen oder Dachschrägen verschieben den Wert spürbar.
Zuletzt aktualisiert am 27. August 2026 · 1 Min. Lesezeit
Die Wohnflächenverordnung
Maßgeblich ist in Deutschland meist die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Räume mit einer Deckenhöhe ab 2 Metern zählen zu 100 %, Bereiche mit 1 bis 2 Meter Höhe (typisch bei Dachschrägen) nur zur Hälfte, darunter gar nicht.
Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel zu 25 %, bei besonders hochwertiger Lage bis zu 50 % angerechnet — ein 10-m²-Balkon zählt damit meist nur mit 2,5 bis 5 m² zur Wohnfläche.
Was nicht zur Wohnfläche zählt
Kellerräume, unbeheizte Dachböden, Garagen und Waschküchen zählen grundsätzlich nicht zur Wohnfläche, auch wenn sie im Exposé mit Quadratmeterangaben genannt werden. Wer Angebote vergleicht, sollte prüfen, ob solche Flächen versehentlich oder bewusst mit eingerechnet wurden.
Warum das für den Preisvergleich zählt
Zwei baugleiche Wohnungen mit demselben Kaufpreis können je nach Berechnungsmethode einen um 5 bis 10 % unterschiedlichen Quadratmeterpreis ausweisen — allein durch unterschiedliche Anrechnung von Dachschräge oder Balkon.
Bei älteren Bestandsimmobilien wurde die Wohnfläche oft nach der inzwischen abgelösten DIN 283 berechnet, die tendenziell großzügiger war als die heutige WoFlV. Ein Abgleich lohnt sich besonders bei Dachgeschosswohnungen.
Häufige Fragen
Zählt ein Balkon voll zur Wohnfläche?
Nein, üblicherweise nur zu 25 %, in Ausnahmefällen bis 50 %. Er wird nie mit dem vollen Flächenmaß angerechnet.
Zählt eine Dachschräge zur Wohnfläche?
Nur der Teil mit mindestens 2 Meter Deckenhöhe zählt voll. Der Bereich zwischen 1 und 2 Metern zählt zur Hälfte, darunter gar nicht.
Was tun bei Verdacht auf falsch berechnete Wohnfläche?
Ein unabhängiger Aufmaß-Sachverständiger kann die tatsächliche Wohnfläche nach WoFlV neu berechnen — bei größeren Abweichungen ein sinnvoller Schritt vor dem Kauf.